Bundesheer und Beschwerde


---> 1. Hast Du ganz wenig Zeit, und willst Du sogleich telephonieren, gibt's hier für Dich die Rufnummern der Parlamentarischen

"Bundesheer-Beschwerdekommission"

Von einem ausländischen Netz:
Tel.: 00431-3198089
Fax: 004350201-1017142

In Österreich:
Tel.: 0810-200125 (zum Ortstarif)
Tel.: 050201-1021050
Fax: 050201-1017142

Adresse:
Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission
Roßauer Lände 1, A-1090 WIEN

Auch über E-Mail ist nunmehr Kommunikation möglich!


---> 2. Wenn Du etwas mehr Zeit hast, dann gibt es im folgenden einige Informationen bzw. Links zum Verteidigungsministerium, zur Volksanwaltschaft und zum Bundespräsidenten, klick' einfach auf die Punkte d'rauf:

1. Beschwerderecht (inkl. Links zu "Heer und Gesetz")
     a) ordentliche Beschwerde
     b) außerordentliche (= a. o.) Beschwerde
2. Kompetenter Rechtsanwalt für rechtzeitige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, Amtshaftungsklagen und vieles mehr
3. Wünsche äußern
4. Rapport und persönliche Aussprache
5. Akademisch: Befehl und Gehorsam als Problem der Wehrpädagogik
6. Volksanwaltschaft (Onlinebeschwerde möglich!)
7. Schreiben an den hwst. Militärbischof

8. Zum Bundespräsidenten (www.hofburg.at)

Wichtige Information: Dem Bundespräsidenten steht das verfassungsmäßige Recht zu, nach Erhalt eines Gnadenantrages des Bundesministers für Landesverteidigung verhängte Disziplinarstrafen zu mildern oder zu erlassen oder die Rechtsfolgen dieser Strafen oder von Schuldsprüchen ohne Strafe nachzusehen und anzuordnen, daß ein Disziplinarverfahren nicht eingeleitet oder ein eingeleitetes Disziplinarverfahren eingestellt wird.

Hinweis 1: Außer den Beschwerdemöglichkeiten der ADV für Soldaten haben darüber hinaus Soldaten des Dienststandes und Zivilbedienstete die Möglichkeit, Beschwerde gem. § 54 des Beamtendienstrechtsgesetzes sowie § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes ("Dienstaufsichtsbeschwerde") zu erheben. Ferner können alle Zivilpersonen gem. § 13 AVG Anbringen mit Beschwerdecharakter direkt an den Bundesminister für Landesverteidigung herantragen, für deren Bearbeitung nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) die Beschwerdeabteilung zuständig ist. Für diese Beschwerdearten hat der Gesetzgeber im übrigen keine Fristen zur Einbringung vorgesehen. Es gibt daher durch die verschiedensten gesetzlichen Vorschriften voneinander zu unterscheidende Beschwerdeinstrumentarien für unterschiedliche Personengruppen.

Hinweis 2: Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen, Fragen oder direkte Bitten im Zusammenhang mit Beschwerdeproblemen können natürlich auch an Padre Alex übermittelt werden (jetzt gleich per eMail oder per Formular oder per Telephon 01/513.01.66), und ich rufe oder sende ein Mail zurück, wie Du willst. Selbstverständlich stehen Dir auch meine öffentlichen Schlüssel (GNuPG oder PGP) zur Verfügung, um mir "abhörsicher" Deine Fragen zukommen zu lassen. Im Falle des Falles komme ich auch so rasch wie möglich persönlich. Konkrete Rechtsberatung und alle auf diesen Seiten angebotenen Rechtsinformationen sind insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernde Gesetzeslage ohne jegliche Gewähr.


Nütze auch die anderen Angebote meiner katholischen Service-Seite, nämlich z. B.
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